Der Vorstand stellt sozusagen die Regierung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein dar. Er wird „basisdemokratisch“ alle vier Jahre von den jeweils anwesenden Mitgliedern während der Kammerversammlung gewählt. Bis auf die wichtigen Zuständigkeiten, die der Kammerversammlung vorbehalten sind, entscheidet er laufend während des Jahres hinsichtlich aller komplexen Kammeraufgaben. Für die jährliche Kammerversammlung werden zu entscheidenden Punkten entsprechende Beschlussempfehlungen vorbereitet. Gemäß Organisationssatzung der AIK SH werden Präsident und Erster Vizepräsident von der Kammerversammlung direkt gewählt. Die Berufsgruppe, die die Mehrheit der Pflichtmitglieder der Kammer stellt, stellt den Präsidenten, der Erste Vizepräsident gehört jeweils der anderen Berufsgruppe an. Die Vertretung in den Dachorganisationen auf Bundesebene wird jeweils vom Vertreter der zugehörigen Berufsgruppe zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied wahrgenommen.